Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

93.081 Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung. Gesetz
Contrats-cadres de baux à loyer. Loi

Botschaft: 27.09.1993 (BBl III, 957 / FF III, 912)

Ausgangslage

Aufgrund von Artikel 34septies Absatz 2 der Bundesverfassung ist der Bund befugt, zur Förderung gemeinsamer Regelungen und zur Verhinderung von Missbräuchen auf dem Gebiete des Miet- und Wohnungswesens Vorschriften aufzustellen über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen und von sonstigen gemeinsamen Vorkehren von Vermieter- und Mieterverbänden und Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen. Artikel 34ter Absatz 2 der Bundesverfassung ist dabei sinngemäss anwendbar.

Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen hat der Gesetzgeber somit auf begründete Minderheitsinteressen und regionale Verschiedenheiten Rücksicht zu nehmen; ausserdem darf weder die Rechtsgleichheit noch die Verbandsfreiheit beeinträchtigt werden. Für die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen muss eine besondere Lösung gesucht werden, die den erwähnten verfassungsmässigen Grundsätzen zu entsprechen hat. Man kommt ohne ein formelles Verfahren nicht aus, wobei der mit der Durchführung betrauten Behörde gewichtige Ermessensbefugnisse zuerkannt werden müssen.

Verhandlungen

NR 23.03.1995 AB 1995, 908
SR 22.06.1995 AB 1995, 767
NR / SR 23.06.1995 Schlussabstimmungen (173:6 / 39:0)

Der Nationalrat hat im Frühling 1995 den Entwurf seiner Kommission mit 98 Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die Kommission hatte den Text des Bundesrates ziemlich stark überarbeitet, namentlich indem die Rahmenmietverträge ohne Wartefrist, sofort nach Abschluss allgemeinverbindlich gültig werden. Der Rat folgte seiner Kommission auch in der Festlegung der Fälle, in denen die Rahmenmietverträge vom Obligationenrecht abweichen dürfen. Alle Fraktionen begrüssten es, dass eine Lücke im Mietrecht endlich geschlossen werden konnte.

In der folgenden Sommersession nahm auch der Ständerat die Fassung des Nationalrates mit 23 Stimmen ohne Gegenstimme an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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